DTZ-Prüfungen ["Deutsch-Test für Zuwanderer" B1/A2] (BAMF/telc):
Aktuelle Prüfungstermine und Preise bitte im Büro erfragen.
-Anmeldung ist nur persönlich möglich.
-Zur Anmeldung bitte mitbringen:
--den gültigen Reisepass (mit Foto)
--aktuelle Meldebestätigung
--die Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs im Original mit Eintrag der verbrauchten Stunden bzw. der erfolgten DTZ-Prüfungsteilnahmen
--die Prüfungskaution (14,- EUR)
[Die Prüfungskaution wird nach der Prüfungsteilnahme zurückgezahlt (ab Dienstag in der Woche nach der Prüfung). Die Rückzahlung ist NUR mit Vorlage der Originaleinzahlquittung möglich.
Bei Nicht-Teilnahme eines berechtigten Teilnehmers wegen Erkrankung kann die Kaution NUR dann zurückgezahlt werden, wenn bis Montagmorgen, 11:00 Uhr, am nächsten Montag nach dem Prüfungstermin uns eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Tag der DTZ-Prüfung im Original vorgelegt wurde.]
-Bei freien Plätzen können auch Selbstzahler an der DTZ-Prüfung (B1/A2) teilnehmen.
Die Kosten der DTZ-Prüfung betragen für Selbstzahler zur Zeit 120,- EUR für beide Teile der Prüfung (schriftlich und mündlich).
Im Falle der Nicht-Teilnahme (egal aus welchem Grund) können die Prüfungskosten nicht erstattet werden.
-Die Anmeldung ist verbindlich, wenn:
--sie innerhalb der Anmeldefrist erfolgt und
--das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben wurde und
--uns der gültige Reisepass bzw. Passersatz (Ausweisersatz) und die aktuelle Meldebestätigung vorgelegt wurden und
--die Prüfungskaution (bei Berechtigten) bzw. die Prüfungskosten (bei Selbstzahlern) entrichtet wurden.
--Bei verspäteten Anmeldungen müssen s.g. Verspätungszuschläge erhoben werden.
Liegt der Reisepass bei der Ausländerbehörde bzw. einem anderen Amt/ einer anderen Institution, bitte unbedingt eine amtliche Bescheinigung über den Verbleib des Reisepasses mitbringen.
!!! BITTE ZUR PRÜFUNG UNBEDINGT DEN GÜLTIGEN REISEPASS/AUSWEIS (GGF.: PASSERSATZ) MITBRINGEN. DANKE!!!
!!! DIE AUFENTHALTSKARTE IST KEIN AUSWEIS !!!
OHNE VORLAGE EINES GÜLTIGEN AUSWEISDOKUMENTES IST DIE PRÜFUNGSTEILNAHME NICHT MÖGLICH. DIE KOSTEN DER PRÜFUNG (BEI SELBSTZAHLER) BZW: DIE PRÜFUNGSKAUTION (BEI BERECHTIGTEN) WERDEN IN EINEM SOLCHEN FALL SELBSTVERSTÄNDLICH NICHT ERSTATTET.
!!! BITTE HABT VERSTÄNDNIS DAFÜR, DASS BEI TÄUSCHUNGSVERSUCHEN ENTSPRECHENDE STELLEN INFORMIERT WERDEN MÜSSEN !!!